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Datenschutz

Datenschutzfreundliche Personalplanung

Datenschutzfreundliche Dienstplanung

    Nach deutschem Gesetz hat jeder Internetnutzer das Recht, Online-Dienste unter einem Pseudonym, also ohne Angabe seines echten Namens zu nutzen. Einen Klarnamenzwang gibt es somit nicht. Dem Gegenüber steht die Realität, in der es schwer ist einen Anbieter zu finden, bei dem man nicht seine vollständige Identität preisgeben muss. Wie datenschutzfreundliche Dienstplanung geht, erfahren Sie in diesem Artikel.

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