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Planung von Bereitschaftsdiensten

 

Die Planung von Bereitschaftsdiensten ist ein wichtiger Bestandteil der Personalplanung. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeiter so einzusetzen, dass sie im Notfall schnell und effektiv reagieren können. Ein guter Bereitschaftsdienstplan berücksichtigt die Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Mitarbeiter gleichermaßen. Er sollte sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter ausreichend Zeit hat, sich zu erholen und seine Arbeit effektiv zu erledigen. Gleichzeitig sollte er dafür sorgen, dass das Unternehmen im Notfall schnell und effektiv reagieren kann.

Bereitschaftsdienste werden vor allem im Gesundheitswesen, aber auch in anderen Branchen wie der IT eingesetzt. Bereitschaftsdienstpläne unterscheiden sich von anderen Dienstplänen dadurch, dass die Mitarbeiter nicht an ihrem Arbeitsplatz anwesend sein müssen, sondern sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten oder zumindest in einem bestimmten Radius bewegen müssen.

Bereitschaftsdienste in MiaPlan

Zur Planung von Bereitschaftsdiensten wird in der Plantafel die VorgabeBereitschaftsdienst (B)“ verwendet. Wenn Sie mit dieser Vorgabe planen, werden im Reiter „Statistik“ neue Spalten sichtbar.

Bereitschaftsdienststunden im Planungszeitraum

Diese Spalte zeigt die Summe aller Bereitschaftsdienststunden abzüglichen Pausenzeiten im gesamten Planungszeitraum. Jede halbe Stunde wird dabei voll auf die Ist-Stunden angerechnet.

Falls an einem Tag bei einem Mitarbeiter sowohl Bereitschaftsdienste als auch Geplant-Stunden auftreten, wird die eventuell anfallende Pausenzeit ausschließlich den Geplant-Stunden zugerechnet.

Bereitschaftsdienst-Tage im Planungszeitraum

Ein Tag zählt als voller Bereitschaftsdienst-Tag, sobald mindestens eine halbe Stunde Bereitschaftsdienst in der Plantafel geplant ist.

Bereitschaftsdienst-Vergütung in Stunden

Diese Spalte zeigt die anzurechnenden Stunden (Faktorisierung) für das Bereitschaftsdienstentgelt. In der Standardeinstellung werden für jede Stunde in Bereitschaft 15% angerechnet. Ab dem 8. Bereitschaftsdienst im Kalendermonat werden 25% angerechnet. Diese Standardwerte können im Reiter „Einstellungen“ angepasst werden.

Anpassen der Vergütung und des Nachtzuschlags

Die Vergütung der Bereitschaftsdienste kann im Reiter „Einstellungen“ angepasst werden. Die Voreinstellung ist 15%; ab 8 Diensten wird mit 25% vergütet. Standardmäßig wird während der Bereitschaft ein Nachtzuschlag von 15% gewährt.

Rufbereitschaft

Rufbereitschaft ist eine Form der Arbeitszeit, bei der sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerhalb der regulären Arbeitszeit bereithalten müssen, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Im Gegensatz zu normalen Bereitschaftsdiensten müssen sie sich dabei nicht an einem bestimmten Ort aufhalten, sondern können ihren Aufenthaltsort frei wählen, solange sie innerhalb einer angemessenen Frist die Arbeit aufnehmen können. Rufbereitschaft gilt daher nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, sondern als Ruhezeit. Allerdings müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Rufbereitschaft eine angemessene Vergütung zahlen und die Häufigkeit und Dauer der Rufbereitschaft begrenzen, um die Gesundheit und das Privatleben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen.

Rufbereitschaft in MiaPlan

Zur Planung von Rufbereitschaft wird in der Plantafel die Vorgabe „Rufbereitschaft (R)“ verwendet. Wenn Sie mit dieser Vorgabe planen, werden im Reiter „Statistik“ neue Spalten sichtbar.

Rufbereitschaftsstunden im Planungszeitraum

Diese Spalte zeigt die Summe aller Rufbereitschaftsstunden im gesamten Planungszeitraum. Jede halbe Stunde wird dabei voll auf die Ist-Stunden angerechnet, zählt allerdings nicht als Arbeitszeit.

Sobald der Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit gerufen wird, kann er mit der „Geplant“-Vorgabe eingeplant werden.

Rufbereitschafts-Tage im Planungszeitraum

Diese Spalte zeigt die Tage der Rufbereitschaft. Ein Tag zählt als voller Rufbereitschafts-Tag, sobald mindestens eine halbe Stunde Rufbereitschaft in der Plantafel geplant ist.

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